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Die "Kleine Schorfheide", Annenwalde 13, 17268 Templin OT Densow, nachstehend Vermieter genannt, vermietet Pensionszimmer, Tagungs- und Veranstaltungsräume.

1.



 

Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Vermieter ihn schriftlich bestätigt. Bei einem Aufenthalt ohne vorherige Anmeldung, bei Kurzbuchungen und bei Vertragsverlängerungen am Ort ist bei Vertragsab-schluss der volle Rechnungsbetrag fällig. Sofern der Betrag nicht gezahlt wird, ist der Vermieter zum sofortigen Rücktritt berechtigt.

2.


 

Der Vermieter versucht nach Möglichkeit, den Wünschen der Feriengäste im Hinblick auf die Lage der Pensionszimmer zu entsprechen. Der Vermieter bittet jedoch um Verständnis dafür, dass eine Garantie für eine bestimmte Lage nicht übernommen werden kann.

3.

 
Am Anreisetag kann die Wohneinheit ab 14.00 Uhr in Anspruch genommen werden.
Am Abreisetag bitten wir Sie, die Wohneinheit ab 11.00 Uhr freizugeben.
4.


 

Der Vermieter vermietet eingerichtete Wohneinheiten. Der Mieter wird gebeten, Räume und Inventar pfleglich zu behandeln. Schäden, die während der Mietdauer durch Verschulden des Mieters an der Mietsache entstehen, hat der Mieter zu ersetzen.

5.



 

Der Mietpreis sowie eventuelle Nebenkosten ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Für Sonderangebote gelten die Preise laut Programmausschreibung. Alle anderen Leistungen, z.B. im Restaurant und Sportstätten, zahlt der Gast direkt am Ort der Inanspruchnahme, wenn nicht diese Leistung ausdrücklich im Programm eingeschlossen ist.

6.


 

Bei telefonischer Buchung werden die Bedingungen zum Mietvertrag Vertragsbestandteil und mangelnde Vertretungsmacht des Anrufers gilt als genehmigt, wenn kein schriftlicher Widerruf innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Reservierungsbestätigung erfolgt.

7.



 

Der Mieter ist nicht berechtigt, mehr Personen in die Mieteinheit aufzunehmen, als im Mietvertrag und in der jeweils gültigen Preisliste vorgesehen ist. Bei Verletzung dieser Regelung ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag aufzuheben und für die Dauer der vertragswidrigen Nutzung einen Zuschlag für die Überbelegung zu verlangen.

8.



 

Für übernommene Zweitschlüssel kann eine Kaution verlangt werden.(pro Schlüssel 20,00 €)
Geht der Schlüssel verloren, sieht sich der Vermieter gehalten, für die nötigen Austauschschlüssel bzw. den Austausch des Schlosses einen Betrag von 40,00 € zu erheben. (pro Stück)

9.














 

Tritt der Mieter vor dem 28.Tag vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, so entsteht für ihn eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Mietbetrages, mindestens jedoch je Unterkunft ein Betrag von 20,00 €.
Bei einem Rücktritt innerhalb von 28 bis 8 Tagen vor Mietbeginn entsteht eine Bearbeitungs- und Stornogebühr von 25 % des Mietbetrages. Bei einem Rücktritt innerhalb von 7 Tagen vor Mietbeginn erhöht sich die Stornogebühr auf 50 % des Mietbetrages; mindestens jedoch pro Unterkunft 28,00 €.
Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherigen Vertragsrücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 80 % berechnet.
Der Vermieter hat das Recht den konkreten Schaden gem. § 651 BGB analog zu berechnen, wenn eine anderweitige Vermietung nicht möglich gewesen ist. Sofern das Mietobjekt anderweitig vermietet werden konnte, ermäßigt sich die Bearbeitungs- und Stornogebühr auf 10 % des Mietpreises.
Der Mieter ist berechtigt, im Einzelfall nachzuweisen, dass dem Vermieter niedrigere Kosten entstanden sind.

10.
 

Mündliche Absprachen, die von diesen Bedingungen zum Mietvertrag abweichen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

11.
 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Eberswalde. Für die Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich Deutsches Recht.

   
Stand: Mai 2007    - Irrtümer und Änderungen vorbehalten -